- Unbebaute oder bebaute Grundstücke ab einer Größe von 3.500 m² für die Erstellung von SB-Märkten, Fachmärkten, Einkaufszentren, Fast-FoodRestaurants. Diese Grundstücke sollten an Ausfallstraßen bzw. stark frequentierte Straßen in Stadtteilgebieten liegen. Es kommen auch gut frequentierte Gewerbegebiete infrage.
- Bebaute oder unbebaute Grundstücke ab 1.000 m² für die Errichtung von Spielhallen. Diese Grundstücke sollten sich ebenfalls in guten Stadtteillagen bzw. an Ausfallstraßen befinden.
- Grundstücke ab einer Größe von 1.500 m² zur Bebauung von Tankstellen, aber auch bestehende Tankstellen, ebenfalls an Ausfallstraßen.
- Unbebaute oder bebaute Grundstücke in guten Stadtlagen für die Errichtung von altengerechten bzw. barrierefreien Wohnanlagen. Hier kommen auch bestehende Wohnanlagen infrage.
- Grundstücke ab einer Größe von 30.000 m² an bzw. nahe Autobahnabfahrten zur Errichtung von Autohöfen.
Solten Sie zu den angefragten Objekten ein Angebot machen können, egal ob Sie selbst der Besitzer sind oder dieses vermitteln, würden wir uns über Ihre Kontaktaufnahem freuen.