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Für Vermieter und Mieter bieten wir hier verschiedene Formulare, Verträge und Anschreiben zum kostenlosen Download an:
02.01.2013 12:50
Für Bürgerinnen und Bürger beginnt die Beitragspflicht mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals eine Wohnung innehaben, das heißt: dort wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet sind oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag für die Wohnung zahlt, ist damit die Beitragspflicht aller in der Wohnung lebenden Personen abgedeckt.
Für Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beginnt die Beitragspflicht mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals eine Betriebsstätte innehaben oder ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug auf sie zugelassen wurde.
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung, der Betriebsstätte oder des Kraftfahrzeugs durch den Beitragszahler endet, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Der Beitrag pro Wohnung beträgt Euro 17,98.
Weitere Informationen entnehmen Sie unter www.rundfunkbeitrag.de