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06.05.2013 20:39

Mehrfamilienhäuser als attraktives Investment in der jüngsten Vergangenheit bestätigt!

Die Entwicklung der Immobilienpreise während der Finanzkrise, hat ganz klar aufgezeigt, dass die Immobilie keineswegs eine unrentable Anlageform ist.

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Frankfurt-Nordend, Wohn- u. Geschäftshaus mit Eigennutzungsmöglichkeiten

155221369-9
Galerie
155221356-9
Objektnummer:
7598658763
Keller:
Objektart:
Anlage- Gewerbeobjekt
Balkon/Terasse:
Wohnungs/Haustyp:
Mehrfamilienhaus
Baujahr:
1900
Ort:
Frankfurt
Garagen/Stellplatz:
Stellplatz
Lage:
Innenstadt
Anz. Garage/Stellplatz:
2
Zimmer:
Heizungsart:
Zentralheizung
Wohnfläche:
355 m²
Befeuerungsart:
Gas
Gewerbefläche:
155 m²
Kabelanschluss:
Grundstück:
360 m²
Qualität der Ausstattung:
einfach bis normal
Nutzfläche:
510 m²
Objektzustand:
einfach bis normal
Etagen:
bezugsfrei ab:
Schlafzimmer:
Mieteinnahme p.a. (Ist):
50.200,-- €
Badezimmer:
Mieteinnahme p.a. (Soll):
Gäste-WC:
Kaufpreis:
1.200.000,-- €

Objekt Beschreibung

Das Haus befindet sich in beliebter Lage im Frankfurter Nordend. Es besteht aus einem Vorderhaus mit vier Einheiten und einem zweigeschössigen Hinterhaus. Zwei Stellplätze die zur Verfügung stehen, erhöhen die Attraktivität des Hauses auch für Eigennutzer. Das unterkellerte Vorderhaus bietet vier Wohnungen mit charmanten Grundrissen. Die Wohnung im zweiten Obergeschoss steht ab dem 01.04.2013 zur freien Verfügung. Das darüber liegende Dachgeschoss ist bereits leerstehend und bietet daher viel Potenzial. Die Erdgeschosswohnung wurde vor einigen Jahren umfangreich saniert und befindet sich in einem hervorragenden Zustand. Im ersten Obergeschoss erwartet Sie zu der Wohnung eine sehr großzügige Terrasse, die zum Verweilen einlädt. Weiterhin besteht im Souterrain eine derzeit vermietete (Mietvertrag gekündigt zum 31.01.2013) ca. 50 qm Wohnung, die zukünftig allerdings nur als Gewerbeeinheit genutzt werden darf. Das Hinterhaus mit einer Fläche von insgesamt ca. 100 qm wird derzeit als Gewerbefläche von einer Kindertagesstätte genutzt.

Ausstattung

EG: vollständig sanierte Wohnung, vermietet 1. OG: Wohnung in gutem Zustand mit großzügiger Terrasse, vermietet 2. OG: ab 01.04.2013 unvermietete renovierungsbedürftige Wohnung DG: unvermiete renovierungsbedürftige Wohnung Hinterhaus: zweigeschössig, befristet vermietet an Kindertagesstätte bis 30.06.2013

Lage-Beschreibung

Frankfurt-Nordend:

Der Name Nordend entstand um 1850. Die Fläche zwischen der ehemaligen Kernstadt (mit der heutigen Innenstadt vergleichbar) und Bornheim stellte die nördlichste Ausdehnung der damaligen städtischen Bebauung dar. Das Nordend reicht in etwa von dem Anlagenring im Süden, der Eschenheimer Landstraße im Westen, dem Hauptfriedhof im Norden, der Friedberger Warte in Nordosten und dem Günthersburgpark im Osten. In der Gründerzeit nach 1900 wurde das Nordend dicht bebaut. Vor allem im südlichen Teil herrscht eine fast durchgängige Bebauung im Stil der Gründerzeit, der Neurenaissance sowie des Spätklassizismus vor. Breite Alleen in wilhelminischem Stil mit meist vierstöckigen Häuserzeilen entstanden und prägen auch heute noch den Stadtteil. 1828 wurde an der Straße nach Eckenheim der Hauptfriedhof, mit dem israelitischen Friedhof, eröffnet. Die Parks der Rothschildschen Günthersburg (1891), des Holzhausenschlösschens (1910) und der Bethmannschen Villa (1941) wurden öffentlich zugänglich. Das Nordend ist heute ein lebendiger Stadtteil, der sowohl bei Familien mit Kindern als auch jungen Leuten, Intellektuellen, Künstlern und Leuten, die schon zu WG-Zeiten hier wohnten, beliebt ist. Die Nähe zur Innenstadt sowie die hohe Wohn- und Lebensqualität lassen den Stadtteil boomen. Für Atmosphäre sorgen trendige Ökoläden, multinationale Lokale, Musikkneipen, Bistros, Cafes, Szene-Treffs und gemütliche Restaurants.

Sonstiges

Derzeitige Mieteinnahmen: Nettomieten/Monat: 4182,91 € ab 01.02.2013 nach Beendigung MV Souterrain: 3832,91 € ab 01.04.2013; nach Beendigung MV 2. OG: 3.012,91 € Mögliche Kündigung des Mietvertrages Hinterhaus zum 30.06.2013.

Provision: 5,95% inkl. der gesetzlichen Mwst.

Ihr Ansprechpartner für dieses Objekt
Frank Georg Reichwein
Tel.:
0163 - 550 660 0
e-mail:
reichwein@rhein-main-invest.de

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Frank Georg Reichwein
Rhein Main Invest
Castellstraße 18
63454 Hanau
Deutschland 

info@rhein-main-invest.de

www.rhein-main-invest.de

Tel.: +49 (0) 6181 - 4 40 50 66
Fax. +49 (0) 6181 - 4 40 50 67

Unsere Niederlassungen:

Firmensitz Hanau Besucher-Büro Hanau
Castellstraße 18 Ludwigstraße 95-97
63454 Hanau 63454 Hanau

 

Unsere Geschäsftbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.

1. Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.

2. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

3. Angebote 
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

4. Doppeltätigkeit 
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

5. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

6. Informationspflicht 
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

7. Provisionspflicht
An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. (Bei Verkauf 5,95 % inkl. Mwst. und bei Vermietung 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.)Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet..

8. Ersatz- und Folgegeschäfte 
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.

9. Aufwendungsersatz 
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

10. Haftungsbegrenzung 
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Rhein Main Invest e.K. haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

11. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

12. Gerichtsstand 
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

13. Salvatorische Klausel 
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.