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Objektnummer:
465078689554333
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Keller:
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Objektart:
Anlage- Gewerbeobjekt
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Balkon/Terasse:
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Wohnungs/Haustyp:
Mehrfamilienhaus
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Baujahr:
1900
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Ort:
Frankfurt
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Garagen/Stellplatz:
Stellplatz
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Lage:
Innenstadt
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Anz. Garage/Stellplatz:
1
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Zimmer:
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Heizungsart:
Zentralheizung
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Wohnfläche:
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Befeuerungsart:
Gas
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Gewerbefläche:
300 m²
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Kabelanschluss:
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Grundstück:
175 m²
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Qualität der Ausstattung:
gehoben
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Nutzfläche:
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Objektzustand:
saniert
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Etagen:
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bezugsfrei ab:
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Schlafzimmer:
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Mieteinnahme p.a. (Ist):
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Badezimmer:
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Mieteinnahme p.a. (Soll):
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Gäste-WC:
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Kaufpreis:
1.250.000,-- €
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In bester Lage von Frankfurt Bornheim bieten wir Ihnen dieses 4 stöckige Altstadt / Hinterhaus. Derzeit ausschließlich als Büros genutzt, wäre auch eine (teilweise) Umwandlung in Wohnraum realisierbar. Die Wohnfläche beträgt ca. 210m², durch eine Ausbauvariante um ca. 90m² erweiterbar. Das gesamte Haus wurde vor ca. 5 Jahren umfassend saniert, das Dachgeschoß in 2002 ausgebaut und präsentiert sich in einem hervoragendem Zustand. Es erwarten Sie im Erdgeschoß ein Lager mit einer Gesamtfläche von 90m². Das 1. Obergeschoß beherbergt ein ca. 65m² Büro mit anschließender sonniger Terrasse. Das 2. Obergeschoß wird mit einem schnittgleichem Büro genutzt. Drittes Obergeschoß und Dachgeschoß bilden eine Einheit mit weiteren 90m² und sind mit einer Küche sowie Duschbad bereits als Wohnraum vollkommen nutzbar.
Das Gebäude ist gewerblich genutzt. Die Ausstattung ist der Nutzung angepasst. Es sind Parkettböden, Glasinnentüren, Isolierglasfenster, Terrasse usw. vorhanden.
Frankfurt Bornheim lässt sich kaum besser beschreiben, als mit den Worten: Mitten drin! Der vielleicht lebendigste Stadtteil von Frankfurt am Main mit seinen zahlreichen Altbauten, der beliebten Einkaufsstraße und Flaniermeile Berger Straße, dem idylischen Günthersburgpark und dem pulsierendem Leben gilt als höchst begehrte Wohnlage. Die Einwohnerzahl beträgt ca. 27.000
Das bestehende Vorderhaus ist bereits in Wohneigentum aufgeteilt. Das Vorderhaus ist nicht Gegenstand des Angebots.
Provision: 5,95% inkl. der gesetzlichen Mwst.
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Hypothekenkredit RechnerRückzahlung in gleichen monatlichen Raten. Eventuelle Bearbeitungskosten wurden nicht berücksichtigt |
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Der Kredit im Laufe der Jahre | |||||
Monat |
Restkreditbetrag aus Vormonat |
Ratenzahlung (am Monatsende) |
davon Zinsen |
davon Tilgung |
Schuldenstand Monatsende |
Frank Georg Reichwein
Rhein Main Invest
Castellstraße 18
63454 Hanau
Deutschland
www.rhein-main-invest.de
Tel.: +49 (0) 6181 - 4 40 50 66
Fax. +49 (0) 6181 - 4 40 50 67
Unsere Niederlassungen:
Firmensitz Hanau | Besucher-Büro Hanau |
Castellstraße 18 | Ludwigstraße 95-97 |
63454 Hanau | 63454 Hanau |
Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde als Verbraucher.
1. Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes mit uns oder dem Eigentümer.
2. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
3. Angebote
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.
4. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
5. Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
6. Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
7. Provisionspflicht
An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. (Bei Verkauf 5,95 % inkl. Mwst. und bei Vermietung 2,38 Nettokaltmieten inkl. MwSt.)Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Pacht gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet..
8. Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt. Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
9. Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Die Firma Rhein Main Invest e.K. haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.
11. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
12. Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.